Pflegekosten

Haus- und Fachärzte verordnen notwendige medizinische Behandlungen, Behandlungsmittel und Pflegehilfsmittel.

Die Kosten für die Versorgung durch die MEDIS außerklinische Intensivpflege GmbH sind abhängig vom Behandlungspflegeumfang (SGB V) und der Einstufung in einen Pflegegrad durch die Pflegekasse (SGB XI).

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die ärztlichen Verordnungen und dem daraus resultierenden Behandlungsumfang der Intensivpflege (SGB V). Der medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) schätzt die Bedürftigkeit der Klienten ein und legt den Pflegegrad fest. Wir stehen bei der Einstufung beratend zur Verfügung und legen notwendige Unterlagen bereit.

Die Pflegekassen stellen die erforderlichen finanziellen Mittel für die Pflege (SGB XI).

Die Sozialämter legen Kosten für die Leistungen aus oder übernehmen sie, wenn aus medizinischer oder sozialer Sicht Betreuung und / oder Behandlungen erforderlich sind, zurzeit aber weder von einer anderen Stelle, noch aus eigenen Mitteln finanziert werden können.

Der Eigenanteil, die Miete für ein WG- Zimmer zwischen 18qm – 20 qm, beläuft sich auf pauschal 450,-€ monatlich. 50,- € kommen für laufende Investitions- und Instandsetzungskosten dazu. Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf 500,- €.

Wir führen die Kostenverhandlungen direkt mit der Kranken- und Pflegeversicherungen durch. So bleibt den Klienten/ Angehörigen/ Betreuern das Antragswesen erspart.

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